Schwangerschaft

Frauen können sich in der der Schwangerschaft von einer Hebamme begleiten lassen. Hebammen dürfen alle Vorsorgeuntersuchungen vornehmen, die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen sind. Dazu gehören auch alle notwendigen Blutuntersuchungen. Einzig Ultraschalluntersuchungen und die Behandlung von Schwangerschaftserkrankungen gehören nicht in den Aufgabenbereich der Hebamme. Dies übernehmen Frauenärzt*innen.

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In einem ausführlichen Erstgespräch können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen äußern. Ich erhebe eine Anamnese und gemeinsam besprechen wir auch grundsätzliche Voraussetzungen für ein außerklinische Geburt. Für alle weiteren Termine in der Schwangerschaft nehme ich mir etwa eine Stunde Zeit, um neben den vorgesehenen Untersuchungen alle Ihre Fragen zu beantworten oder Hilfe bei Beschwerden zu leisten. Dabei berate ich Sie ergebnisoffen und versuche die für Sie individuell beste Lösung zu finden. Sollte meine Qualifikation im Einzelfall nicht weitreichend genug sein, bin ich in einem Netzwerk mit anderen Hebammen, Frauenärzt*innen und Therapeut*innen verbunden.